SOS-Notruf

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 23. Februar 2025 statt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Alle Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung per Post. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie alle relevanten Informationen, wie die Adresse Ihres Wahllokals, in dem Sie Ihre Stimme abgeben können.

Urnenwahl:
Am Wahltag können Sie Ihre Stimme zwischen 08:00 und 18:00 Uhr in Ihrem Wahllokal abgeben. Bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlieren, können Sie trotzdem wählen. In diesem Fall reicht es aus, wenn Sie ein gültiges Ausweisdokument mitbringen.

Briefwahl:
Falls Sie am Wahltag verhindert sind oder Ihre Stimme lieber im Voraus abgeben möchten, haben Sie die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Zur Beantragung der Briefwahl füllen Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und geben diesen Antrag ans Rathaus zurück. Für den Antrag werden die Angaben Ihres Namens, der Wohnanschrift und Ihres Geburtsdatums benötigt. Bei der Beantragung für eine andere Person benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Alternativ können Sie den auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen QR-Code scannen und den Wahlschein online beantragen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Antrag persönlich in der Gemeinde während der Öffnungszeiten zu stellen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis zum 21. Februar 2025 bis 15:00 Uhr möglich. In Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen Erkrankung, ist eine Beantragung auch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.

Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich frühestens ab dem 7. Februar 2025 ausgegeben bzw. versendet. Sobald Sie die Briefwahlunterlagen erhalten haben, können Sie Ihre Stimme bequem von zu Hause aus abgeben. Kreuzen Sie dazu den Stimmzettel an, legen Sie ihn in den vorgesehenen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen. Unterschreiben Sie den Wahlschein und legen Sie ihn zusammen mit dem verschlossenen Stimmzettelumschlag in den Rücksendeumschlag. Achten Sie dabei auf einen fristgerechten Rückgang der Briefwahlunterlagen. Zu spät eingegangene Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt.

Auch aus dem Ausland können Sie an der Bundestagswahl teilnehmen. In diesem Fall sollten Sie den Wahlbrief so früh wie möglich absenden, damit er rechtzeitig eintrifft. Nähere Informationen zu der Briefwahl für im Ausland lebende Deutsche erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Kategorien: Wahlen