SOS-Notruf

Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A 39 Lüneburg – Wolfsburg, 1. Bauabschnitt: Lüneburg-Nord (AS L 216) bis östlich Lüneburg (AS B 216); Planfeststellungsbeschluss

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem o. a. Verfahren wurde nach Abschluss des Anhörungsverfahrens der Plan mit Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2024 festgestellt.

Nach §17b FStrG erfolgen die Zustellung, Auslegung und Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses dadurch, dass die Entscheidung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan für zwei Wochen, und zwar vom 22.01.2025 bis zum 04.02.2025, auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview unter dem Titel „Neubau A 39, 1. Bauabschnitt: Lüneburg-Nord (AS L 216) bis östlich Lüneburg (AS B 216)“ veröffentlicht werden.

(Alternativ: https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/ und dort unter der Rubrik Aufgaben > Planfeststellung > Auslegungen / Online-Konsultationen)

Die genannten Unterlagen sind zudem auf dem zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de) unter dem Titel „Neubau der A 39 Lüneburg-Wolfsburg; 1. Bauabschnitt von Lüneburg Nord bis östl. Lüneburg“ auch über den o. g. Veröffentlichungszeitraum hinaus zugänglich.

Die Würdigung unserer seinerzeit abgegebenen Stellungnahme/n finden Sie unter Ziffer 2.3.3.7-11 des Beschlusses.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Klagefrist von einem Monat am 04.03.2025 endet.

Eine etwaige Klage müsste beim Bundesverwaltungsgericht erhoben und innerhalb einer Frist von 10 Wochen ab Klageerhebung begründet werden.

Die Bürgerinnen und Bürger die eine Betroffenheit geltend machen wollen, haben die Möglichkeit bis 04.03.2025 Klage beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen.

Kategorien: Bauen