Haushalt
Die Gemeinde Adendorf – aus dem finanziellen Blickwinkel
Der Bereich „Haushalt“ ist im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt. Hierzu befassen sich die Paragrafen 110 bis 129 mit der „Haushaltswirtschaft“.
Die Gemeinde Adendorf hat ab dem Jahr 2009 auf das sog. doppische Buchungswesen umgestellt. Die Jahre 2009 bis 2011 waren stark geprägt von den Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Dem schlossen sich in den Jahre 2013 und 2014 erhebliche Verwerfungen im Bereich der Gewerbesteuer an. U. a. vor den genannten Umständen wurden strategische Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt, um den Weg einer Haushaltskonsolidierung zu beschreiten. Durch die aktive Haushaltsführung konnten sodann ab dem Jahr 2014 kontinuierlich Haushaltsüberschüsse erwirtschaftet werden. Es konnten nicht nur Altfehlbeträge aus den Jahren bis 2011 in Höhe von rd. 1,67 Mio. Euro abgebaut, sondern bis einschließlich Ende 2023 sogar eine Rücklage von 11,57 Mio. Euro ausgewiesen werden.
So konnte auch das Jahr 2023 mit einem Überschuss von 1,32 Mio. Euro positiv abgeschlossen und die Rücklage nochmals auf den o.g. Wert erhöht werden. Dieses ist umso wichtiger, da der Haushalt 2024 einen deutlichen Fehlbetrag von über 1,8 Mio. Euro ausweist. Maßgeblich hierfür sind die allg. globalen und konjunkturellen Auswirkungen wie z. B. der Flüchtlings- und Energiekrise, der Inflation oder der Lieferkettenengpässe, jedoch auch die Ausweitung und die Übernahme immer mehr übertragener Aufgaben ohne einer adäquaten Gegenfinanzierung (Stichwort: Konnexität).
Die Gemeinde Adendorf hat wie jede andere Kommune auch eine Vielzahl von Pflichtleistungen zu erfüllen. Viele so genannte freiwillige Leistungen sind für die Empfänger wie Sportvereine mit ihrer wichtigen Jugend- und ehrenamtlichen Arbeit dringend notwendig. Trotz der grundsätzlich allgemein angespannten Haushaltslage in der kommunalen Finanzwirtschaft investiert die Gemeinde Adendorf jährlich einen Betrag von über 1 Mio. Euro für die freiwilligen Leistungen in der Gemeinde. Neben den gemeindeeigenen Einrichtungen wie Bibliothek, Freibad oder Eisstadion sind insbesondere die Sportförderung oder Jugendarbeit zu nennen.
Die jährlich aufzustellende Haushaltssatzung umfasst einen Haushaltsplan samt Ergebnishaushalt mit Erträgen und Aufwendungen. Außerdem gehört ein Finanzhaushalt dazu, der vor allem Investitionen und deren Deckung berücksichtigt, hier heißen die Posten Einzahlung und Auszahlung. Weitere Bausteine sind geplante Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen.
Einen umfänglichen Überblick über die Gemeindefinanzen erhalten Sie aus den unten angefügten Haushalten.
(aktualisiert: Juni 2024)
Ansprechpartner
Gemeinde Adendorf
Rathausplatz 14
21365 Adendorf
Fachbereich Finanzen
Herr Gierke
Telefon: 04131 9809-31
Telefax: 04131 9809-56
E-Mail: matthias.gierke@adendorf.de
Internet: https://www.adendorf.de