Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Adendorf erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet und hier insbesondere auf die lärmkartierten Straßen und angrenzende Wohngebiete. Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch spätestens nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Mit der aktuellen Lärmkartierung liegt das Erfordernis vor. Erfahrungen und Ergebnisse des Aktionsplans werden dabei ermittelt und bewertet.
Ablauf/Abschluss
Den Sachstand zur Lärmaktionsplanung stellte die Gemeinde jetzt gemeinsam mit dem beauftragten Gutachterbüro im Ausschuss für Umwelt, Ortsentwicklung und Bauen am 13.08.2024 vor.
In der Zeit vom 13. September 2024 bis zum 11. Oktober 2024 fand die Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Die Rückmeldungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung dienen dazu, Handlungsfelder für den künftigen Lärmschutz zu ermitteln.
Das beauftragte Büro hat die Rückmeldungen in den Entwurf des Lärmaktionsplans eingearbeitet und einen Abwägungsvorschlag erstellt. Der Lärmaktionsplan und der Abwägungsvorschlag wird nunmehr politisch beraten und voraussichtlich mit der Ratssitzung vom 12. Dezember 2024 beschlossen.
Ihr Ansprechpartner bei der Gemeinde Adendorf
Herr Fechner
Telefon: 04131 9809-27
E-Mail: tobias.fechner@adendorf.de
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