Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Adendorf erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet und hier insbesondere auf die lärmkartierten Straßen und angrenzende Wohngebiete. Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch spätestens nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Mit der aktuellen Lärmkartierung liegt das Erfordernis vor. Erfahrungen und Ergebnisse des Aktionsplans werden dabei ermittelt und bewertet.
Den Sachstand zur Lärmaktionsplanung stellte die Gemeinde jetzt gemeinsam mit dem beauftragten Gutachterbüro im Ausschuss für Umwelt, Ortsentwicklung und Bauen am 13.08.2024 vor.
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan
Sie als Bürgerinnen und Bürger sind zur Beteiligung aufgerufen. Untenstehend können Sie über den Link den Entwurf des Lärmaktionsplanes in der 4. Stufe einsehen. Ebenso können Sie den Entwurf des Lärmaktionsplanes nach vorheriger Terminabsprache bei der Gemeinde Adendorf (Rathausplatz 14, 21365 Adendorf) einsehen. Der Entwurf liegt gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG in der Zeit von Freitag, 13. September 2024 bis Freitag, 11. Oktober 2024 bei der Gemeinde zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus.
Ihre Rückmeldung bzw. Stellungnahmen senden Sie uns bitte per E-Mail oder per Post zu.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan – 4. Stufe unberücksichtigt bleiben.
Die Rückmeldungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung dienen dazu, Handlungsfelder für den künftigen Lärmschutz zu ermitteln.
Ihr Ansprechpartner bei der Gemeinde Adendorf
Herr Fechner
Telefon: 04131 9809-27
E-Mail: tobias.fechner@adendorf.de
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