SOS-Notruf

Allgemeine Informationen

Zum 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Hintergrund sind ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das Ziel, die Grundsteuer auf eine zeitgemäße, nachvoll-ziehbare und gerechte Grundlage zu stellen. Das umfangreiche Reformvorhaben ist für Land, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung.

Nachdem zunächst die Bundes- und anschließend die Landespolitik die notwendigen gesetz-lichen Grundlagen geschaffen haben, waren die Bürgerinnen und Bürger sowie die Finanz-verwaltung des Landes in den vergangenen Jahren aufgefordert, die notwendigen Vor-leistungen für die Erhebung der Grundsteuer zu erbringen. Aufgrund von Steuererklärungen mussten und müssen die Messbeträge ermittelt werden, auf deren Grundlage anschließend die Steuerlast für jeden einzelnen Bürger ermittelt werden kann.

Da die Grundsteuer eine kommunale Steuer ist, obliegt diese letzte Aufgabe den Städten und Gemeinden des Landes.

Hintergrund

Unterschiedliche Grundsteuer für vergleichbare Grundstücke in ähnlicher Lage? Das ist ungerecht und geht zukünftig nicht mehr. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 entsprechend des Gerichtsurteils durch eine neue Bemessungsgrundlage ersetzt werden.

Bundesweit gelten nun ab 2022 verschiedene Grundsteuergesetze, die ab 2025 für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden. Das Land Niedersachsen hat sich im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bewusst für ein einfaches Grundsteuer-Modell (Grundsteuer B – Grundvermögen) entschieden.

Dieses Vorgehen musste bereits ab Juli 2022 beginnen, weil die erforderlichen Schritte von der Neubewertung aller rund 3,6 Millionen Grundstücke in Niedersachsen bis zur Festsetzung der neuen Grundsteuer für 2025 durch die Kommunen Zeit benötigen.

Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral durchgeführt werden. Das bedeutet, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde durch die Reform weder steigen noch sinken soll. Aber die einzelnen Grundsteuerzahlungen können sich ändern. Die einen Eigentümerinnen und Eigentümer werden mehr Grundsteuer bezahlen müssen, die anderen weniger. Das ist die zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der verfassungswidrigen Einheitswerte. Die Grundsteuerreform hat das Ziel einer gerechteren Grundsteuer!

Für die Besteuerung ab dem Jahr 2025 gelten die Wertverhältnisse der Grundstücke zum Stichtag 1. Januar 2022.

Bitte beachten Sie: Die Grundsteuer wird erstmalig ab 2025 nach den neuen Regelungen erhoben. Sollten sich an Ihrem Grundbesitz bis dahin Änderungen (z. B. durch Verkauf, Anbau, Abriss) ergeben, erfolgen die notwendigen Anpassungen im neuen und im alten Recht.

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Ablauf

  • Vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 musste die Erklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
  • Die Finanzämter stellen die Grundlagen anhand der Steuererklärung bis Ende 2023 fest und leiten den Grundsteuermessbetrag an die Kommunen weiter.
  • Die Grundsteuerfestsetzung erfolgt bis Ende 2024 durch die Kommunen.
  • Ab Januar 2025 ist die neue Grundsteuer zu zahlen.
  • Die Versendung der neuen Steuerbescheide erfolgt Anfang Januar 2025.


Ansprechpartnerin

Gemeinde Adendorf
Rathausplatz 14
21365 Adendorf

Frau Renz
Telefon: 04131 9809 24
Telefax: 04131 9809 56
E-Mail: julia.renz@adendorf.de

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