SOS-Notruf

Klimaschutzmaßnahmen

Kommunale Wärmeplanung (KWP)

Die kommunale Wärmeplanung bündelt Daten zum Thema Wärme und informiert die Einwohnerinnen und Einwohner in Adendorf, wie sie ihr Haus klimafreundlich heizen können.

Quelle: www.waermeschmiede.de

Die Entwicklung kommunaler Konzepte zur Wärmeversorgung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Energiewende vor Ort und bildet die Grundlage für die spätere Detailplanung und Umsetzung der Maßnahmen. Der kommunale Wärmeplan zeigt, wie eine Kommune klimafreundliche Wärme erzeugen und verteilen kann.

Kommunale Maßnahmen wirken sich unmittelbar auf die Bürger:innen aus. Deshalb werden alle relevanten Akteur:innen in den komplexen Planungsprozess einbezogen.

Ziel der Erstellung kommunaler Wärmepläne ist es, die Kommunen bei der Umstellung auf nachhaltige Wärmequellen zu unterstützen.

Die Entwicklung eines Wärmeversorgungskonzeptes soll den Bedürfnissen der Kommune entsprechen und die dortigen Rahmenbedingungen berücksichtigten. In die Planung werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowohl ökologische als auch ökonomische Aspekte einbezogen.

Quelle: www.waermeschmiede.de

Wärmeplanung

Klimaschutz beginnt in den Kommunen
Klimaneutral bis zum Jahr 2045

Bis zum Jahr 2045 strebt die Bundesrepublik Deutschland eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung an. Die Bundesregierung hat dieses Ziel in Anlehnung an das Pariser Abkommen gesetzlich verankert. Diese Vereinbarung legt langfristige Richtlinien fest, nach denen sich die beteiligten Staaten verpflichten, die Erderwärmung auf weniger als 2 °C – idealerweise auf höchstens 1,5 °C – zu begrenzen.

Die Verwirklichung der anspruchsvollen Ziele erfordert umfassende Maßnahmen. Zu diesen zählen die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien, Modernisierungs­arbeiten an Bestandsgebäuden, die Entwicklung klimafreundlicher Technologien, der Bau neuer Wärmenetze und der vermehrte Einsatz energieeffizienter Heizungssysteme. Deutschland arbeitet kontinuierlich an der Umsetzung dieser Maßnahmen, um einen Beitrag zum globalen Klimaschutz zu leisten.

Eine dekarbonisierte Wärme- und Energieversorgung stellt das Fernziel der Klimaschutzmaßnahmen dar.

Die technischen Methoden zur Wärmeerzeugung, die auf fossilen Brennstoffen wie Kohle, Erdgas und Öl beruhen, setzen erhebliche Mengen an klimaschädlichem Kohlendioxid (CO₂) frei. Das übergeordnete Ziel besteht darin, diese Technologien aus dem letzten und vorletzten Jahrhundert durch emissionsfreie Verfahren zu ersetzen. Damit verbunden ist der vermehrte Einsatz regenerativer Energiequellen wie Solarthermie, Geothermie und Biomasse. Diese Methoden minimieren nicht nur die CO₂-Emissionen, sondern verringern auch die Abhängigkeit von den weltweit begrenzt vorhandenen fossilen Brennstoffen.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, hat das Bundeskabinett am 16. August 2023 beschlossen, ein Gesetz zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zu entwerfen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Städte und Gemeinden zur Aufstellung flächendeckender Pläne zur künftigen Wärmeversorgung zu verpflichten. Der Gesetzgeber nimmt insbesondere Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner*innen (Großstädte) in die Pflicht: Diese sind angehalten, bis zum 30. Juni 2026 ausgearbeitete Wärmepläne vorzulegen. Für Städte und Gemeinden, in denen weniger als 100.000 Menschen leben, gilt eine Frist bis zum 30. Juni 2028.

Das Gesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz.

Ergänzend zu den Beschlüssen auf Bundesebene hat Niedersachsen ein Landesgesetz verabschiedet, das das Ziel verfolgt, die Treibhausgas­emissionen bis 2040 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Deshalb müssen alle Mittel- und Oberzentren ab dem 1. Januar 2024 kommunale Wärmepläne entwickeln.

Quelle: www.waermeschmiede.de

Die Planungen zur Wärmewende nehmen eine Schlüsselrolle beim Erreichen der gesetzlich verankerten Klimaziele ein: Innerhalb des föderalistischen Staatsgefüges der Bundesrepublik bilden die Kommunen die kleinsten Verwaltungseinheiten. Expert:innen, Politiker:innen, Bürger:innen und weitere Akteur:innen, die die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort kennen, beteiligen sich an der Entwicklung der Wärmepläne. Der Prozess erhöht deshalb nicht nur die Effizienz der Wärmewende, sondern trägt auch zur Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung und einem verbesserten Kosten-Nutzen-Verhältnis bei.

Die kommunale Wärmeplanung umfasst die Phasen der Eignungsprüfung, der Bestands- und Potenzialanalyse, der Entwicklung der Zielszenarien und der konkreten Umsetzungsstrategie.

Durch die angestrebte Dekarbonisierung und den Einsatz modernster Technologien bereitet die Wärmeplanung eine sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich sinnvolle Wärmeversorgung.

Quelle: www.waermeschmiede.de

Durch die angestrebte Dekarbonisierung und den Einsatz modernster Technologien bereitet die Wärmeplanung eine sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich sinnvolle Wärmeversorgung.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Fachplanung, die von den Kommunen erstellt wird, um die Wärmeversorgung vor Ort in Zukunft klimaneutral zu gestalten. Der Plan stellt fest, welche Gebiete der Kommune für Wärmenetze in Frage kommen und für welche Gebiete dezentrale Heizungssysteme (bspw. Wärmepumpen) von Vorteil sind. Dabei spielen lokale Potenziale wie erneuerbare Energien und Abwärme eine große Rolle für die Eignung von Wärmenetzen. Die kommunale Wärmeplanung ist Teil der Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende im Wärmebereich und trägt dazu bei, allen Betroffenen eine langfristige Perspektive und Planungssicherheit aufzuzeigen.

Was sind die Ziele der KWP?

Zur Einhaltung der Klimaschutzziele des Pariser Abkommens strebt die Bundesregierung bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung an. Mithilfe der Wärmeplanung sollen auf lokaler Ebene realistische und wirtschaftliche Transformationspfade entwickelt werden, um die Wärmeversorgung vollständig auf erneuerbare Energien sowie unvermeidbare Abwärme umzustellen. Sie gibt zudem Aufschluss, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet ist.

Warum wird eine kommunale Wärmeplanung erstellt?

Im Niedersächsischen Klimagesetz ist die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Kommunen in Niedersachsen vorgeschrieben. Wenn in der Kommune ein Ober- oder Mittelzentrum liegt, muss diese Planung bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen.

Welche Vorteile bietet eine KWP?

Die KWP erlaubt den Kommunen, koordinierend tätig zu sein und leistet somit einen Beitrag zur kommunalen Aufgabe der Daseinsvorsorge. Neben der Treibhausgasneutralität in der Wärmeversorgung ermöglicht sie zudem Versorgungssicherheit und Importunabhängigkeit und erhöht gleichzeitig die Planungssicherheit für Investitionen.

Was ist das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung?

Ergebnis der Wärmeplanung sind eine umfassende Übersicht über die derzeitigen Wärmebedarfe, die Potenziale erneuerbarer Energieträger für die Wärmeerzeugung, Einsparpotenziale durch Gebäudesanierungen sowie ein Zielszenario für eine klimafreundliche Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien und die dafür notwendigen Handlungsmaßnahmen.
Der Wärmeplan soll der kommunalen Verwaltung, den Energieversorgern sowie Dritten als Hilfestellung dienen, die Wärmewende erfolgreich umzusetzen und für Planungs- und Investitionssicherheit sorgen. Zu diesem Zweck werden die Gebiete der Kommunen in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt, bei denen die wahrscheinlichste Versorgungsinfrastruktur in der Zukunft (Wärmenetz, Wasserstoffnetz, dezentrale Versorgung (bspw. Wärmepumpe) angegeben wird.

Welche Prozessschritte beinhaltet die KWP?

Die KWP besteht aus der Vorbereitungsphase, der Bestandsanalyse, der Potenzialanalyse, der Zielszenarioentwicklung sowie der Umsetzungsstrategie. In der darauffolgenden Umsetzung findet eine permanente Evaluierung, Neubewertung und Fortschreibung des kommunalen Wärmeplans statt, wodurch die KWP bis zum Erreichen der klimaneutralen Wärmeversorgung einen iterativen Prozess darstellt.

Welche Aufgabe kommt hierbei auf die Kommunen zu?

Kommunen sind verantwortlich für die Steuerung der Planung und Entwicklung der Wärmeinfrastruktur. Sie verfügen vielfach über die Wegerechte und Infrastruktureinrichtungen sowie die relevanten Kenntnisse und Daten zum Gebäudestand. Durch ihre räumliche Nähe und ihren Auftrag zur Daseinsvorsorge können sie maßgeblich dazu beitragen, die Bürgerschaft und Unternehmen für das Thema zu gewinnen.

Welche Akteure sind neben den Kommunen an der KWP zu beteiligen?

Die Beteiligung weiterer Akteure finden Sie am besten über eine Akteursanalyse heraus. Grundsätzlich empfiehlt sich neben der Öffentlichkeit und den Behörden die Beteiligung aktueller sowie zukünftiger Betreiber von Wärmenetzen, die Betreiber des kommunalen Energieversorgungsnetzes sowie Produzenten von Wärme aus erneuerbaren Energien und industrielle Großverbraucher von Wärme und Gas. Darüber hinaus lassen sich durch die Einbindung angrenzender Kommunen internes und externes Fachpersonal effizienter nutzen und die Überplanung begrenzter regionaler Ressourcen vermeiden.

Wie wird die Öffentlichkeit der Gemeinde Adendorf eingebunden?

Der Gemeinde Adendorf ist es wichtig, dass alle Interessierten über die kommunale Wärmeplanung informiert werden. Hierzu werden in der Zukunft Öffentlichkeitsveranstaltungen angeboten. Sobald die Veranstaltungen terminiert sind, wird dies rechtzeitig öffentlich bekanntgegeben.

Welche Folgen hat die kommunale Wärmeplanung für Privathaushalte und Unternehmen?

Die kommunale Wärmeplanung wird keine Pflichten bezüglich der Energie- und Wärmequellen für Unternehmen oder Privathaushalte auslösen. Sie soll vielmehr informieren, welche treibhausgasneutrale Energiequelle perspektivisch im jeweiligen Gebiet am besten verfügbar sein wird. So wird an dem zu erstellenden Wärmeplan etwa abzulesen sein, ob in den jeweiligen Bereichen der Kommune Fernwärme wahrscheinlich verfügbar bzw. deren Ausbau vorgesehen ist oder welche Umweltwärmequellen wie etwa Geothermie vorhanden sind. Die konkreten Regelungen für alle, die neu bauen oder deren bisherige Heizung zum Austausch ansteht, legt das beschlossene Gebäudeenergiegesetz fest.

Was kann ich als Einzelperson zum jetzigen Zeitpunkt mit kleinen unterschwelligen Änderungen zur Energiewende beitragen?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Kleine Veränderungen im Bereich der Stromnutzung können ein wichtiger Schritt zur Energiewende sein, wie z. B.:

  • Umstellung auf Ökostrom reduziert die Emission von Treibhausgasen
  • Stromverbrauch kennen und im Anschluss prüfen, wie der Verbrauch, zum Beispiel mit Kippschaltern an elektronischen Stand-by-Geräten, reduziert werden kann
  • Nutzung eines Balkonkraftwerks
  • Austausch von Altgeräten mit einem hohen Verbrauch

Im Bereich der Wärme können folgende Veränderungen beachtet werden:

  • Entlüftung der Heizkörper
  • Nachtabsenkung
  • Hydraulischen Abgleich vornehmen lassen
  • Stoßlüften statt Kippfenster
  • Rollläden über Nacht herunterlassen
  • Programmierbare Thermostate
  • Abdichtung der Fenster und Türen

Muss ich meine Öl- oder Gas-Heizung austauschen, obwohl diese noch funktioniert?

Nein. Wenn Ihre Öl- oder Gas-Heizung noch intakt ist und vor dem 1. Januar 2024 eingebaut wurde, darf sie weiter betrieben (und auch repariert) werden. Eine Ausnahme nach dem Gebäudeenergiegesetz bilden Heizkessel, die schon länger als 30 Jahre in Betrieb sind. Von der Austauschpflicht ausgenommen sind Brennwert- oder Niedertemperaturanlagen, Heizungen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt sowie Anlagen, die in einem Wärmepumpen-Hybridsystem betrieben werden.
Heizkessel dürfen maximal bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Danach ist ein Brennstoffwechsel zu biogenen oder synthetischen Brennstoffen verpflichtend (Gebäudeenergiegesetz §72, Absatz 4). Defekte Heizungen können repariert werden. Bei Heizungen, die nicht mehr repariert werden können, gibt es Übergangsfristen (Gebäudeenergiegesetz §71i).

Welche Freiheiten bei der Technikwahl haben die Eigentümer und was ändert sich durch die Wärmeplanung? Resultiert daraus ein Gasheizungsverbot?

Nein. Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung ohne rechtliche Außenwirkung. Die Erarbeitung und auch der Beschluss des Wärmeplans bedingt nicht das frühzeitige Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes.
Für potenzielle Wärmenetzgebiete besteht die Möglichkeit der verbindlichen Ausweisung per Satzungsbeschluss. In diesen Fällen greifen in den jeweiligen Satzungsgebieten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes einen Monat nach Bekanntgabe der Satzungsentscheidung. Gebäudeeigentümer können in Satzungsgebieten von einer zusätzlichen Versorgungsoption mittels Wärmenetzanschluss profitieren.

Ist heizen mit Öl und Gas nicht viel günstiger?

Nein. Fossile Energieträger wie Öl und Gas werden zusätzlich in Form einer CO2-Abgabe besteuert. Diese wird in den nächsten Jahren schrittweise ansteigen, sodass Öl und Gas wesentlich teurer werden. Wer klimafreundlich ohne Öl und Gas heizt, ist hingegen unabhängig von diesen Preissteigerungen. Moderne klimaneutrale Heizungen wie Wärmepumpen und der Anschluss an ein Wärmenetz sind effizienter und können sich langfristig gegenüber Öl und Gas deutlich lohnen.

Warum braucht es ein Wärmeplanungsgesetz?

Das Wärmeplanungsgesetz soll die strategische Planung der Wärmeversorgung in Deutschland fördern.

Es ermöglicht eine Umstellung auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren.

Seit wann gibt es das novellierte Niedersächsische Klimagesetz sowie das Wärmeplanungsgesetz des Bunds?

Beide Gesetze sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Wie lange dauert eine Wärmeplanung?

Je nach Größe der Kommune und vorhandenen Strukturen kann die Dauer einer Wärmeplanung stark variieren und liegt in der Regel zwischen 15 und 24 Monaten. Die Bundesregierung hat im Wärmeplanungsgesetz alle Kommunen in Deutschland und damit auch in Niedersachsen verpflichtet, je nach Einwohnerzahl eine Wärmeplanung bis Mitte 2026 (für Kommunen mit über 100.000 Einwohnern) oder bis Mitte 2028 (für kleinere Kommunen) vorzulegen. Da im Wärmeplanungsgesetz eine Länderöffnungsklausel enthalten ist, unterliegt die Gemeinde Adendorf dem niedersächsischen Klimagesetz. Aus diesem Grund muss die kommunale Wärmeplanung bis zum 31. Dezember 2026 vorliegen.

Das Ziel dieser Wärmeplanung ist eine 100 Prozent treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 (aktuell in Niedersachsen).

Die Gemeinde Adendorf wird voraussichtlich Mitte 2025 eine kommunale Wärmeplanung vorweisen können.

Wer ist für die Wärmeplanung zuständig?

Nach Maßgabe des Landesrechts sind die Kommunen die planungsverantwortliche Stelle.

Gibt es schon Kommunen, die eine Wärmeplanung durchgeführt haben oder ist das jetzt ein Neuanfang für alle?

Einige Kommunen in Deutschland haben bereits eine Wärmeplanung oder sind dabei, eine durchzuführen.

Für die meisten Kommunen ist die kommunale Wärmeplanung aber ein neues Thema.

Was beschreibt die Kommunale Wärmeplanung?

  • Die KWP beschreibt die mittel- und langfristige Gestaltung der Wärmeversorgung für die Kommune. Hierbei steht die Umstellung von fossilen Energieträgern hin zu einer treibhausgasneutralen Versorgung im Mittelpunkt.
  • Die kommunale Wärmeplanung beinhaltet eine umfangreiche Studie, bei der auf Basis geographischer, technischer und ökonomischer Daten, Szenarien rechnerisch simuliert werden, wie die örtliche Wärmeversorgung bis zum Zieljahr 2040 gestaltet werden soll.
  • Das wesentliche Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung sind die Eignungen der verschiedenen Gebietscluster (= Quartiere) für Fernwärme, Nahwärme oder dezentrale Wärmelösungen.

Welche Maßnahmen könnten im Anschluss an die kommunale Wärmeplanung umgesetzt werden?

Im Zuge der Wärmeplanung erarbeitete Maßnahmen sind konkrete Handlungsempfehlungen, die von Kommunen und beteiligten Akteuren umgesetzt werden sollten, um die Ziele der Wärmeplanung zu erreichen. Diese Maßnahmen zielen sowohl auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und die Steigerung der Energieeffizienz als auch den Ausbau von erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung ab.

Welchen Mehrwert hat die Kommunale Wärmeplanung für Bürgerinnen und Bürger?

Das Ergebnis der Wärmeplanung beinhaltet eine visuelle Kartendarstellung der Kommune, in der voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete dargestellt werden. Somit können Eigentümerinnen und Eigentümer sehen, welche Heizungsart für ihr Gebiet am ehesten geeignet ist und somit empfohlen wird. Allerdings ist es wichtig hinzuzufügen, dass daraus keine Pflicht für die Nutzung einer bestimmten Wärmeversorgungstechnologie hervorgeht.

Wird es zu meinem Haus einen Fernwärmeanschluss geben?

Bei der kommunalen Wärmeplanung wird die Gemeinde Adendorf sowie das hierfür beauftragte Unternehmen Wärmeschmiede bewusst alle treibhausgasneutralen Energieversorgungen technologieoffen prüfen, um die bestmöglichen Alternativen zur herkömmlichen Energieversorgung zu ermitteln. Wir möchten jedoch betonen, dass sich diese in einem frühen Stadium der Entwicklung befindet und weitere Untersuchungen erst Aufschluss über die Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit geben müssen.

Jede Technologie zur Wärmeversorgung muss sorgfältig geprüft werden. Aus diesem Grund kann die Verwaltung derzeit noch keinen genauen Zeitpunkt für die Realisierung einer bestimmten Form der Wärmeversorgung nennen. Ergebnisse liegen voraussichtlich ab Mitte 2025 vor.

Ist die KWP mit Kosten für die Bürgerinnen und Bürger verbunden?

Bei der kommunalen Wärmeplanung entstehen keine Kosten für Bürgerinnen und Bürger.

Klimaneutralität: Die Gemeinde Adendorf beginnt mit der kommunalen Wärmeplanung

Die Gemeinde Adendorf strebt an, ihre Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten. Dazu müssen in der Zukunft alle fossilen Energieträger durch erneuerbare Varianten ausgetauscht werden. Die Energie- und Treibhausbilanz des Landkreises zeigt: Im Jahr 2019 wurde die Wärmeerzeugung im Landkreis noch zu 66 % durch fossiles Erdgas gedeckt, gefolgt von Heizöl mit 19 %. Um die Herausforderung der Wärmewende anzugehen, hat die Gemeinde Adendorf sich mit dem Landkreis Lüneburg und dem Dienstleister Wärmeschmiede zusammengetan und als eine der ersten Kommunen im Landkreis Lüneburg mit der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung begonnen.

Die kommunale Wärmeplanung ist die Planungsgrundlage für den Weg zu einer Wärmeversorgung ohne fossile Brennstoffe. Für Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern ist diese Planung bis Mitte 2028 verpflichtend. Im Frühjahr 2025 wollen die Projektpartner erste Ergebnisse präsentieren, Mitte 2025 soll die Wärmeplanung abgeschlossen sein.

Matthias Gierke, Erster Gemeinderat, sagt, dass die Gemeinde Adendorf zwar gegenwärtig noch nicht in der Verpflichtung steht, eine kommunale Wärmeplanung umzusetzen. Da man sich jedoch in der Verpflichtung sieht, wurden bereits im letzten Jahr rechtzeitig Fördermittel beantragt. Der Bewilligungsbescheid mit einer Fördersumme von rd. 69.000 € ist im April 2024 ergangen. Dieses hat die Gemeinde in die Lage versetzt, umgehend mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zu beginnen. Nach dem aktuellen Planungsstand wird lt. Bürgermeister Thomas Maack und Herrn Gierke die Wärmeplanung für Adendorf Mitte 2025 vorliegen.

Bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse sind jedoch noch einige Planungsschritte notwendig. Die kommunale Wärmeplanung erfolgt in einer Art Stufenmodell. Zunächst wird eine Bestandsanalyse durchgeführt. Dabei werden anhand vorhandener Gebäudedaten der aktuelle Wärmebedarf, die eingesetzten Energieträger, die vorhandenen Heizungsanlagen sowie die Energieinfrastruktur ermittelt. Als Datengrundlage wird insbesondere auf die Daten des Netzbetreibers Avacon und Daten der Bezirksschornsteinfeger zurückgegriffen sowie verschiedene Akteure wie lokale Unternehmen direkt befragt. Hierzu nutzt die Gemeinde das umfangreiche Unterstützungsangebot des Landkreises Lüneburg, der für seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden bereits eine Vielzahl von Daten erhoben und ausgewertet hat. „Wir sind gerade dabei, ein landkreisweites Wärmekataster erstellen zu lassen, das weite Teile der Bestands- und Potenzialanalyse umfasst“, erläutert Ronja Röckemann, zuständig beim Landkreis für den Themenbereich der kommunalen Wärmeplanung.

Anschließend prüft die Gemeinde Adendorf gemeinsam mit der Wärmeschmiede, welche Versorgungstechnologien auf Basis erneuerbarer Energien oder nutzbarer Abwärme für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen. Dies können beispielsweise grüne Wärmenetze oder Technologien mit Solarthermie, Geothermie, Umweltwärme, Biomasse oder grüne Gase sein.

Die Akteure, die einen wesentlichen Einfluss auf die zukünftige Wärmeversorgung haben, werden aktiv in den Planungsprozess eingebunden. Darüber hinaus hat jeder die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zur Wärmeplanung einzubringen.

Die eigentliche Einteilung der Gemeinde in potenzielle Wärmeversorgungsgebiete erfolgt nach Auswertung aller Ergebnisse. Abschließend wird eine Strategie mit Maßnahmenplan entwickelt, die aufzeigt, wie es in Sachen Wärmeversorgung für Alle in Adendorf weitergeht.

Herr Gierke hob hervor, dass die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Adendorf, der Wärmeschmiede und dem Landkreis Lüneburg sehr vorteilhaft und zielführend ist, um die kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Adendorf voranzubringen und zu erstellen. 

Ronja Röckemann (Klimaschutzmanagement Landkreis Lüneburg) (v.l.),
Thomas Maack (Bürgermeister),
Matthias Gierke (Erster Gemeinderat),
Tina Deurer (Geschäftsführung Wärmeschmiede)

Foto: PHS

Zuständigkeit Gemeinde Adendorf

Gierke, Matthias

04131 – 980931

matthias.gierke@adendorf.de

Über den Landkreis Lüneburg

Der Landkreis Lüneburg unterstützt die Kommunen des Landkreises umfassend bei der Erstellung ihrer kommunalen Wärmeplanungen. Dieses Unterstützungsangebot beruht auf einem Kreistagsbeschluss aus dem Jahr 2022 und dient dem übergeordneten Ziel des Kreises, eine Treibhausgasneutralität im Landkreis zu erreichen. Das Wärmekataster ist Teil eines landkreisweiten Klimaportals, das auch für Bürgerinnen und Bürger nutzbar sein wird. Es handelt sich um eine Kartenanwendung, die neben dem Wärmekataster auch ein Solar- und Gründachkataster umfassen wird. Bürgerinnen und Bürger erhalten Informationen zu bestehenden und geplanten Wärmenetzen in ihrer Kommune. Zudem können sie die Eignung ihrer eigenen Hausdächer und Grundstücke für Solaranlagen, Dachbegrünung und Geothermie prüfen.

Über die Wärmeschmiede

Die Wärmeschmiede ist auf Beratungsdienstleistungen für die Energie- und Wärmewende, insbesondere für die kommunale Wärmeplanung spezialisiert. Aufgrund unserer Planungskompetenz, Leidenschaft und regionalen Verbundenheit sind wir ein idealer Partner für Städte und Kommunen, die den Weg in eine nachhaltige und klimafreundliche Zukunft beschreiten möchten. Dabei stehen wir für umsetzungsorientierte Wärmepläne, die wir auf Basis unserer jahrelangen Projektplanungserfahrung für Kommunen erstellen. Hierfür erarbeiten wir konkrete und realistische Maßnahmen zur Realisierung der zukünftigen Versorgungsoptionen in den Kommunen.

Verantwortlich: Die Gemeinde Adendorf – Der Bürgermeister – Rathausplatz 14, 21365 Adendorf

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Titel:Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Adendorf
Laufzeit:01.05.2024 bis 30.04.2025
Beteiligte Partner:Gemeinde Adendorf
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Fördermittelgeber)
Förderkennzeichen:67K27402
Ziele und Inhalt:Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Adendorf (weitere Details s.o.)
Weitere Informationen:www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Die Vorteile der Kommune für die Zukunft

  • Mit einer nachhaltigen und emissionsarmen Wärmeversorgung leistet die Kommune einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende.
  • Mit dem Einsatz erneuerbarer Energien und energieeffizienter Technologien werden die Energiekosten der Gemeinde gesenkt.
  • Der Klimawandel zählt zu den größten globalen Problemen des 21. Jahrhunderts Die Gemeinde wird mit einer nachhaltigen Wärmeversorgung zu einem Teil der Lösung.

Quelle: www.waermeschmiede.de

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der nationalen Klimaschutzinitative initiert und fördert das Bundesministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgaseemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Stategien bis hin zur konkreten Hilfestellung und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutziniative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei .Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Adendorf beteiligt sich an der Nationalen Klimaschutzinitiative

Sanierung der Außenbeleuchtung

Die Gemeinde Adendorf beteiligt sich an der Nationalen Klimaschutzinitiative und möchte in diesem Rahmen die Sanierung der Straßenbeleuchtung im Kirchweg und Papageienweg durchführen. Hierfür hat die Gemeinde heute am 17.12.2015 einen entsprechenden Förderantrag gestellt. Insgesamt sollen 120 Lampenköpfe modernisiert werden mit dem Ziel, den Energieverbrauch deutlich zu senken. Insgesamt belaufen sich die Kosten für diese Maßnahme auf rund 100.000 €. Die Gemeinde hat hierfür Fördermittel in Höhe von rd. 25.000 € beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beantragt. Die Maßnahme im Detail:

Titel:

Sanierung der Außenbeleuchtung

Laufzeit:

01.06.2017 – 31.12.2017 (verlängert)

Beteiligte Partner:

Gemeinde Adendorf

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Fördermittelgeber)

Förderkennzeichen:

03K02915

Ziel und Inhalt:

Umsetzung der Klimaziele der Nationalen Klimaschutzinitiative

Kostenrahmen

rd. 100.000 €

Bewilligungsbescheid aus Berlin für die Straßensanierung

Mit Schreiben vom 04.03.2016 gewährt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit der Gemeinde Adendorf rd. 25.000 € für die Sanierung der Straßenbeleuchtung. Bürgermeister Thomas Maack freut sich über die Fördermittel, die es der Gemeinde ermöglichen, energieeffiziente Lampenköpfe in den Straßen Kirchweg und Papageienweg zu installieren.

Austausch der Lampenköpfe beginnt am 17.04.2017

Ab nächsten Montag beginnt die Firma Avacon mit dem Austausch der alten Lampenköpfe im Kirchweg und Papageienweg. Die Arbeiten werden voraussichtlich drei Wochen dauern. Die Maßnahme wird aufgrund eines Beschlusses vom Bundestag vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert.

Kirchweg und Papageienweg haben eine neue Beleuchtung erhalten

Am 27. Juni 2017 erfolgte die Schlussabnahme der Umrüstung der Lampenköpfe. Mithilfe der Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wurden in den Straßen „Kirchweg“ und „Papageienweg“ insgesamt 127 Lampenköpfe mit neuer LED-Technik ausgestattet.

Einstiegsberatung „Start-klar für den Klimaschutz in Adendorf“

Die Gemeinde Adendorf beabsichtigt mit dem Projekt „Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz“ seine Energie- und Klimaschutzaktivitäten strategisch aufzustellen und zu intensivieren.

Titel:

Einstiegsberatung „Start-klar für den Klimaschutz in Adendorf“

Laufzeit:

01.11.2018 - 31.12.2019 (verlängert)

Beteiligte Partner:

Gemeinde Adendorf

Die Maßnahme wird durch den Projektträger Jülich – Forschungszentrum Jülich GmbH, Berlin, begleitet. (Webseite)

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Fördermittelgeber) (Webseite)

Förderkennzeichen:

03K09212

Ziel und Inhalt:

Zielsetzung ist es, eine für die Gemeinde Adendorf angepasste Entscheidungsgrundlage und Strategie zu zukünftigen Energie- und Klimaschutzaktivitäten zu entwickeln.

Das Projekt soll dazu dienen, eine höhere Sensibilität für die Themen Energie und Klimaschutz auf Ebene der Gemeindeverwaltung und Gemeindepolitik herzustellen und einen Klimaschutzprozess anzustoßen, der die bisherigen Aktivitäten der Gemeinde berücksichtigt und integriert.

Die Entwicklung von Leitzielen sowie die Erarbeitung von Handlungsfeldern sind wichtige Projektschritte.

Erfolgreiche Energie- und Klimaschutzarbeit basiert auf einem breiten Netzwerk von Akteuren. Diese gilt es im Rahmen der Einstiegsberatung zu identifizieren und den Handlungsfeldern zuzuordnen (Stichwort: Akteurskataster). Von besonderer Bedeutung ist dabei die große Anzahl an potenziellen Akteuren in der Gemeinde sowie in der unmittelbaren Region (Vereine, Initiativen, …).

Die Rolle der Gemeindeverwaltung in dem zukünftigen Klimaschutzprozess wird im Projekt zu definieren sein (Selbstverständnis im Rahmen einer Vorbildfunktion, als Dienstleister, als Koordinator, …).

Durch die Einstiegsberatung sollen die zurückliegenden Aktivitäten reflektiert und eine Neuausrichtung entwickelt werden, die sich auf das gesamte Gemeindegebiet erstreckt.

Folgende Ziele sollen verfolgt werden:

  • Ermittlung und Aufbereitung des strukturellen Status Quo (Zuständigkeiten, Strukturen, Akteure, Projekte, …)
  • Definition möglicher Klimaschutzziele (Schwerpunkte) und notwendiger Handlungsfelder
  • Entwicklung eines Fahrplans zur Verfolgung der Klimaschutzziele (erster grober Maßnahmenplans)
  • Kommunikation (Öffentlichkeit, private Akteure, Politik)
  • Optimierungsmöglichkeiten.

Kostenrahmen

11.250 €

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KSI: Machbarkeitsstudie für Maßnahme A2 "Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck" als eines der ersten Projekte des landkreisweiten Radverkehrskonzept (RVK) (FKZ: 03K08138)

Förderkennzeichen:

67K23069

Förderzeitraum:

01.04.2023 - 31.03.2025

Beteiligte Partner:

Landkreis Lüneburg, Gemeinde Scharnebeck, Hansestadt Lüneburg und Gemeinde Adendorf

Ziel und Inhalt:

Der Landkreis Lüneburg hat ein landkreisweites Radverkehrskonzept (RVK) (FKZ: 03K08138) erarbeiten lassen. Mit verschiedenen Maßnahmenpaketen und unterschiedlichen Priorisierungen stellt das RVK die Grundlage der Radverkehrsförderung im Landkreis Lüneburg dar. Die den politischen Beschluss des RVK begleitende Strategie sieht vor, die Maßnahme A2 „Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck“ als eines der ersten Projekte umzusetzen. Zudem wurde Adendorf im Zuge des Radverkehrskonzeptes als Modellgemeinde erweitert untersucht. Die Ansätze für Adendorf sollen später auf andere Kommunen übertragbar sein.

Zwischen der Gemeinde Adendorf und der Hansestadt Lüneburg bestehen ausgeprägte Verkehrsbeziehungen. Radfahrenden soll alternativ zu der stark belasteten B209 eine Direktroute durch das Lüner Holz zur Verfügung gestellt werden. Um den Radverkehrsanteil am Pendleraufkommen spürbar zu steigern, ist eine durchgehende Qualitätsverbesserung der Alternativroute. vorgesehen, die eine attraktive ganzjährige Befahrbarkeit mit dem Zeitvorteil aufgrund ihrer direkten Führung verknüpft. Durch die Fortsetzung der Premiumroute bis Scharnebeck (perspektivisch bis Rullstorf) sollen zusätzliche Radverkehrspotenziale insbesondere im Schüler- und Freizeitverkehr aktiviert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Klimaschutzinitiative, Kommunalrichtlinie unter:https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Austausch der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet der Gemeinde Adendorf

Titel:

Austausch der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet der Gemeinde Adendorf zur zeitabhängig geregelten Beleuchtung mit Vorbereitung für adaptive Beleuchtung (smart-ready)

Laufzeit

01.06.2024 - 31.05.2025

Beteiligte Partner:

Gemeinde Adendorf
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Fördermittelgeber)

Förderkennzeichen:

67K25396
Ziele und Inhalt: Austausch der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet der Gemeinde Adendorf zur zeitabhängig geregelten Beleuchtung mit Vorbereitung für adaptive Beleuchtung (smart-ready)
Weitere Informationen www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Weitere Klimaschutzmaßnahmen

Stecker-Solar-Geräte-Förderprogramm der Gemeinde Adendorf

Die Gemeinde Adendorf hat sich zum Ziel, gesetzt die CO2-Emissionen in ihrem Gebiet zu senken. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien spielt dabei eine wesentliche Rolle. Um den Ausbau zu unterstützen, sollen durch Förderprogramme Anreize geschaffen werden. Durch diese Richtlinie sollen sog. Stecker-Solar-Geräte gefördert werden. Auf diese Weise können auch Mieter*innen bzw. Eigentümer*innen von Wohnungen, denen kein eigenes Dach zur Verfügung steht, auf einfache Weise Strom erzeugen.

Ansprechpartnerin
Nancy Dutz
Gemeinde Adendorf
Rathausplatz 14
Telefon: 04131 9809 41
Telefax: 04131 9809 56
E-Mail: nancy.dutz@adendorf.de

E-Bike-Ladesäule

Die Gemeinde Adendorf weitet ihre Bemühungen im Bereich der E-Mobilität und des Klimaschutzes aus.

Im Rahmen des stetigen Ausbaus der E-Mobilität in Adendorf hat die Gemeinde im April 2021 zwei E-Bike-Ladesäulen in Betrieb genommen. Beide Ladesäulen befinden sich am Eingangsbereich des Rathauses von Seiten des Rathausplatzes und stehen Einwohnern der Gemeinde sowie Gästen zur Verfügung.

Von der Gemeinde wurde der Standort bewusst ausgesucht, da die Ladesäulen nicht nur bei Erledigungen im Rathaus genutzt werden können, sondern zugleich bei Besuchen des Wochenmarktes, der Gastronomie oder der umliegenden Einkaufsmöglichkeiten.

An jeder Säule können gleichzeitig mehrere Fahrrad-Akkus geladen werden. Der Strom wird zurzeit kostenlos zur Verfügung gestellt. Durch die unterschiedliche Konzeption der Ladesäulen können in der einen Säule der Akku geladen und Helm oder Rucksack verstaut werden. Die zweite Säule basiert auf einer Akku-Aufladung mit Hilfe des eigens mitgebrachten Ladekabels.

Für die Installation der E-Bike-Ladeinfrastruktur hat die Gemeinde Adendorf eine finanzielle Förderung durch den Landkreis Lüneburg zum Klimaschutz erhalten.

Adendorf baut die E-Mobilität aus

Viele Städte und Gemeinden möchten aktiv die Elektromobilität fördern. Denn der Einsatz von Elektroautos trägt zum Klimaschutz bei und unterstützt die Energiewende. Kommunen können dabei eine Vorreiterrolle einnehmen, indem sie selbst E-Autos einsetzen. Das erhöht auch die Akzeptanz für Elektroautos bei den Bürgerinnen und Bürgern. Jedoch sind knappe Finanzen für Kommunen oftmals ein Hindernis. Zumal der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge nur für Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine infrage kommt. Lediglich kommunale Einrichtungen, die sich nicht zu 100 Prozent in kommunaler Trägerschaft befinden, sind für die bundesweite Förderung berechtigt.

Deswegen hat Avacon ein Förderprogramm für Kommunen ins Leben gerufen, um diesen die Entscheidung für Elektroautos oder auch Plug-in-Hybride zu erleichtern.

Die Gemeinde Adendorf hat bereits im Jahr 2019 hieraufhin ein Elektrofahrzeug für den Hausmeister des Rathauses erworben. In einem weiteren Schritt und im Rahmen des Ausbaus der Elektromobilität, welche sukzessiv bei der Beschaffung berücksichtigt werden soll, wurde Anfang 2021 ein Austausch eines Dienstfahrzeuges vorgenommen. Hierbei handelt es sich um ein Hybridfahrzeug der Marke Volkswagen. Aufgrund des kompakten Gemeindegebietes, sollte das Hybridfahrzeug im Elektromodus auskömmlich sein. Gegenwärtig hat man sich noch für ein Fahrzeug dieser Art entschieden, um auch weitere Dienstfahrten gewährleisten zu können.

Wallbox 2 am Rathaus

Bereits beim Erwerb des Hausmeisterfahrzeuges 2019 wurde eine Wallbox auf dem Parkplatz hinter dem Rathaus errichtet. Im Zuge der zweiten Fördermaßnahmen wurde nun eine zwei Wallbox installiert. Die Wallbox wurde ebenfalls von der Avacon gefördert und gewährleistet ein schnelles und bequemes Aufladen des neu erworbenen Hybridfahrzeuges. Aufgrund der Konzeption (Wallbox) wird die neue Ladesäule für den Dienstgebrauch installiert.

 

Adendorf fährt emissionsfrei

Ob Dieselgate oder CO2-Vermeidungsstrategieder Bundesregierung – das Thema Klimaschutz nimmt in der Bevölkerung einen immer höheren Stellenwert ein. Dadurch wird die E-Mobilität populärer. Das zeigen auch zahlreiche Anfragen bei Avacon. Zudem nehmen Neuzulassungen deutlich zu. So wurden im Juni 2019 laut Kraftfahrt-Bundesamt zum Beispiel 31.059 E-Autos angemeldet – 80,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt betrachtet ist der Marktanteil von E-Autos jedoch noch immer verschwindend gering.

Was viele vom Abschied von Benziner und Diesel zurückhält, sind Reichweite, Ladezeiten und -infrastruktur sowie Anschaffungskosten der Strommobile. Beim Umstieg auf Stromer relativieren sich jedoch die höheren Anschaffungskosten, wenn man niedrigere Betriebs- und Wartungskosten, Steuerbefreiung sowie Fördergelder bei der Finanzierung gegenrechnet. So können Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine zum Beispiel einen Umweltbonus von 4.000 Euro für Elektroautos und 3.000 Euro für Plug-In-Hybride in Anspruch nehmen.

Die Gemeinde Adendorf ist sich seiner kommunalen Verantwortung zum Klimaschutz bewusst und trägt durch ihr Handeln zum umweltbewussten Verhalten bei. Neben zahlreichen umgesetzten Maßnahmen wurde am 6. August 2019 ein Elektrofahrzug der Marke Renault in Betrieb genommen. Das Fahrzeug befindet sich im Nutzungsbereich des Hausmeisters. Hieraufhin abgestimmt, wurde sich für einen zweckmäßigen Renault Kangoo entschieden.

Durch die grundsätzlich höheren Anschaffungskosten eines Elektrofahrzeugs ist die Gemeinde Adendorf sehr dankbar, dass die Avacon die Elektromobilität in der Region finanziell unterstützt. Durch das Förderprogramm für kommunale E-Autos der Avacon konnte sodann der Erwerb realisiert werden.

Wallbox am Rathaus

Im Zusammenhang mit dem Erwerb des Elektrofahrzeugs wurde auf dem Parkplatz hinter dem Rathaus eine sogenannte Wallbox errichtet. Diese dient aufgrund Ihrer Konzeption vorerst der „Ladung“ des Dienstwagens. Hierfür wurde ein separater Stellplatz ausgewiesen und durch Beschilderung kenntlich gemacht. Im Vordergrund stand durch eine kostengünstige Variante den Einstieg in die Ladeinfrastruktur zu bekommen, welche bei Bedarf angepasst werden kann.