SOS-Notruf

Lärmaktionsplan der 4. Stufe der Gemeinde Adendorf

Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Adendorf erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet und hier insbesondere auf die lärmkartierten Straßen und angrenzende Wohngebiete. Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch spätestens nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Mit der aktuellen Lärmkartierung Weiterlesen…

Lärmaktionsplan der 3. Stufe der Gemeinde Adendorf wurde vom Rat der Gemeinde am 20. Juli 2021 beschlossen

Gemeinden sind dazu verpflichtet, Lärmaktionspläne für besonders lärmbetroffene Gebiete aufzustellen. Dies schreibt die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG) vor. Die Richtlinie ist 2005 durch die Einführung der §§ 47a – 47f in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt worden. Die wesentlichen Vorgaben dieser Richtlinie sind die Ermittlung und Weiterlesen…