Liebe Hundehalterin, lieber Hundehalter!
Sie haben sich entschlossen, in der Gemeinde Adendorf einen Hund zu halten. Der sicherlich großen Freude, die Ihnen dieses Tier bereitet und auch künftig bereiten soll, stehen auf der anderen Seite aber auch Verpflichtungen gegenüber.
Neben den sich aus dem Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) ergebenden Rechten und Pflichten gehören hierzu auch steuerliche Rechte und Pflichten nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Adendorf.
Wer muss den Hund anmelden?
Zur Anmeldung verpflichtet ist der Hundehalter. Hundehalter ist jeder, der einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufnimmt. Als Halter des Hundes gilt nicht, wer einen Hund nicht länger als zwei Monate in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder zum Anlernen hält.
Wann ist der Hund steuerlich anzumelden?
Jeder Hund muss innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb steuerlich angemeldet werden. Diese Frist gilt ebenfalls für die Abmeldung zur Hundesteuer. Junghunde gelten erst mit Ablauf des dritten Lebensmonats als erworben.
Wo und wie ist der Hund steuerlich anzumelden?
Es besteht eine steuerliche Verpflichtung, Ihren Hund anzumelden. Bitte melden Sie Ihren Hund schriftlich in der Gemeinde Adendorf im Steueramt (Rathausplatz 14, 21365 Adendorf) an.
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:
- ausgefülltes Formular „Anmeldung zur Hundesteuer“ (oder online über unser Serviceportal)
- Nachweis über eine bestehende Tierhalterhaftpflicht-Versicherung (für Hunde, die älter als sechs Monate sind)
- Nachweis über die Registrierung im Zentralen Hunderegister (für Hunde, die älter als sechs Monate sind)
- Nachweis über die theoretische Sachkunde (die praktische Sachkundeprüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen)
Idealerweise reichen Sie die oben genannten Informationen mit der Anmeldung ein. Eventuell fehlende Informationen müssen nachgereicht werden.
Ansprechpartnerin
Julia Renz
Gemeinde Adendorf
Rathausplatz 14
Telefon: 04131 9809 24
Telefax: 04131 9809 56
E-Mail: julia.renz@adendorf.de
Formulare
Alle Formulare können Sie auch online über unser Serviceportal ausfüllen und versenden.
weitere Informationen
Links
Steuersätze
a) | für den ersten Hund | 51,00 Euro |
b) | für den zweiten Hund | 84,00 Euro |
c) | für jeden weiteren Hund | 126,00 Euro |
d) | für den ersten gefährlichen Hund | 500,00 Euro |
e) | für jeden weiteren gefährlichen Hund | 700,00 Euro |
Angaben ohne Gewähr |